Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Riedel Networks GmbH & Co. KG | Schloßstraße 10 | 33510 Butzbach (nachfolgend „Anbieter“ genannt).

Version 4.0, gültig ab dem 01.07.2021.

Das Geschäftsumfeld des Anbieters ist die Vernetzung internationaler Standorte von Unternehmen zum Zweck der Übertragung von Daten. Zu diesem Zweck betreibt die Riedel Networks ein internationales Software Defined Network.

§ 1 Gegenstand

(1) Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Alle Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Über die einzelnen vom Anbieter zu erbringenden Leistungen werden gesonderte Einzelverträge geschlossen, auf die diese AGB anzuwenden sind. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen des Anbieters gegenüber dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Die Bestimmungen der AGB gelten ausnahmsweise nicht, wenn und soweit ein Einzelvertrag für seinen Regelungsbereich Bestimmungen enthält, die ausdrücklich als vorrangig gegenüber den Bestimmungen der AGB bezeichnet sind oder deren Vorrang gegenüber den Bestimmungen der AGB sich daraus ergibt, dass sie ihrem Regelungsgehalt nach spezieller sind. Im Zweifel gelten bei Widersprüchen die Bestimmungen des Einzelvertrages. Allgemeine Einkaufs- oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf die Geschäftsbeziehung keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Auch die Übersendung eines Einzelvertrags und der AGB sowie etwaiger Zusatzdokumente durch den Anbieter erfolgt freibleibend und stellt für sich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder die Dokumente sind ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet.

(2) Erst durch Unterzeichnung und Übersendung bzw.Übergabe des Einzelvertrags/Auftrages an den Anbieter unterbreitet der Kunde gegenüber dem Anbieter ein oder mehrere Angebote auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot oder seine Angebote für die Dauer von vier Wochen nach Eingang beim Anbieter gebunden.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn und soweit der Anbieter das Angebot ausdrücklich in schriftlicher Form annimmt oder mit der tatsächlichen Ausführung der vom Kunden angefragten Leistungen, insbesondere durch Herstellung des Netzzuganges, beginnt. Die ausdrückliche, schriftliche Annahme erfolgt in der Regel durch eine Auftragsbestätigung oder durch die Gegenzeichnung eines Vertrags. Beginnt der Anbieter mit der Ausführung der vom Kunden angefragten Leistungen, bedarf dies keiner weiteren Bestätigung, so dass der Vertrag damit vom Anbieter als angenommen gilt und zustande kommt. Hiervon ausgenommen sind Leistungen, die im Rahmen der Ausführung ersichtlich machen, dass das im Einzelvertrag georderte Produkt aufgrund infrastruktureller Mängel Dritter oder am Kundenstandort nicht erbracht werden kann. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart bzw. die Leistung an den Kunden dennoch betriebsfähig bereitgestellt. Für den Fall infrastruktureller Mängel verpflichtet sich der Anbieter diese unverzüglich gegenüber dem Kunden anzuzeigen. Geleistete An- und Teilzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

§ 3 Laufzeit und Kündigung

(1) Soweit im jeweiligen Einzelvertrag oder in einer individuellen Rahmenvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 (in Worten: „zwölf“) Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung der geschuldeten Leistung. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit jeweils schriftlich ordentlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere zwölf Monate und kann unter Einhaltung der vorgenannten Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von jeder Partei gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit für jede einzelne Teilleistung beginnt jeweils mit ihrer betriebsfähigen Bereitstellung.

(2) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 4 Leistungsbeschreibung

(1) Die Art, der Inhalt und der Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Dienste und Leistungen ergeben sich aus dem gesondert abzuschließenden Einzelvertrag bzw. aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Anbieters. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

(2) Soweit der Anbieter im Einzelfallfreiwillig zusätzliche Dienste und Leistungen ausdrücklich entgeltfrei erbringt, können diese unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen nach vorheriger Mitteilung jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, das sich aus dem Einzelvertrag ergebende Leistungsangebot jederzeit zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt nicht, soweit die Verbindlichkeit von Angaben des Anbieters zum Gegenstand der Leistung mit dem Kunden ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde. In diesem Fall bleiben Änderungen durch den Anbieter zulässig, soweit sie aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften erfolgen und dem Kunden zumutbar sind. Im Falle der Unzumutbarkeit steht dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter angebotenen Dienste sachgerecht und nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,

a. den Anbieter unverzüglich schriftlich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren,

b. den Anbieter unverzüglich schriftlich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifeinstufung zu unterrichten,

c. die Zugriffsmöglichkeiten auf die vom Anbieter angebotenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen sowie rechts- und / oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere hat der Kunde bereits den Versuch zu unterlassen,

· den Zugang anderer Nutzer zu den Diensten des Anbieters unberechtigt zu nutzen,

· es anderen Nutzern zu ermöglichen, die Dienste, die der Anbieter für den Kunden erbringt, missbräuchlich zu nutzen, insbesondere Relays offen zu lassen und Mailserver nicht ausreichend und nach dem Stand der Technik gegen unberechtigte Nutzung abzusichern,

· Dienste des Anbieters, über die keine Einzelverträge abgeschlossen wurden, unberechtigt zu nutzen,

· Passwörter anderer Nutzer der Dienste des Anbieters oder des Systemoperators zu entschlüsseln,

· E-Mails anderer Nutzer der Dienste des Anbieters unberechtigt zu lesen,

· Dateien anderer Nutzer der Dienste des Anbieters zu ändern,

· für einzelne Anwendungen lizenzierte Anwendungs-Software betreffend die Dienste des Anbieters unberechtigt zu verbreiten,

· Kommunikationsdienste des Anbieters zulasten anderer Nutzer oder des Anbieters zu unterbrechen oder zu blockieren, strafbare Inhalte jeglicher Art, insbesondere pornographische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, sowie Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen über Dienste des Anbieters zu verbreiten oder zugänglich zu machen,

· sich oder Dritten über Dienste des Anbieters den Besitz pornographischer Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen mit Tieren zum Gegenstand haben.

d. die Erfüllung an den Kunden gerichteter, gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese für die Nutzung der Dienste und Leistungen des Anbieters einschlägig sein sollten,

e. den jeweils geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen, a. Schäden mindern bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen,

b. dem Anbieter wenigstens 48 Stunden vor einer vorhersehbaren, außergewöhnlich hohen Nutzung der Dienste diese Nutzung anzuzeigen.

(2) Bei Verstößen des Kunden gegen die in Ziffer (1) c) genannten Pflichten ist der Anbieter ohne vorherige Abmahnung und bei Verstößen gegen die in Ziffer (1) a) bis b) und d) bis f) genannten Pflichten ist der Anbieter nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, es sei denn der Kunde hat insoweit nicht schuldhaft gehandelt.

(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen wesentliche Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen den Anbieter nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(4) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die in § 5 Abs. 1 dieser AGB geregelten Pflichten, ist der Anbieter neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Diensten zu sperren. Dieses Recht hat der Anbieter auch, wenn der Kunde in einen Hackangriff oder einen vermutlichen Hackangriff einbezogen ist, gleich wie dieser Hackangriff oder vermutete Hackangriff geartet ist. Der Anbieter hat dem Kunden die Sperrung in diesem Fall unverzüglich anzuzeigen. Die Dauer der Sperrung hat sich auf das für die Abwehr des (vermutlichen) Hackerangriffs notwendige Maß zu beschränken. Für die Dauer der Sperrung ist der Kunde von seinen Zahlungspflichten für die Dienste des Anbieters befreit.

(5) Nach Beendigung des Vertrages wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich Zugang zu sämtlichen im Eigentum von dem Anbieter stehenden technischen Einrichtungen und Gegenständen gewähren oder verschaffen und diese an den Anbieter herausgeben. Der Anbieter kann von dem Kunden auch verlangen, die überlassenen Einrichtungen nach Anleitung abzubauen und frei Haus an den Anbieter innerhalb von zehn (10) Werktagen zurückzusenden oder entsprechend käuflich zum Zeitwert erwerben. Werden überlassene Einrichtungen nicht fristgemäß an den Anbieter zurückgegeben, erfolgt automatisch eine Verrechnung auf Basis des Zeitwertes mit der Abschlussrechnung.

§ 6 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des Anbieters durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Anbieter gestattet. Der Anbieter kann die Genehmigung von der Zahlung eines zusätzlichen, gesondert zu vereinbaren- den Entgeltes abhängig machen.

(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde hat dem Anbieter für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise einzustehen, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

(3) Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergeben sich daraus kein Minderungsanspruch, kein Schadensersatzanspruch und kein Kündigungsrecht des Kunden.

(1) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte Nutzung der Dienste des Anbieters durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen des Anbieters durch den Dritten erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Bestandteil der in den gesonderten Einzelverträgen zu vereinbarenden Vergütung können Festentgelte, nutzungsabhängige variable Entgelte, Leitungs- und Kommunikationskosten sowie sonstige Entgelte sein.

a. Als Festentgelt im Sinne dieser AGB gelten die in den Einzelverträgen als Pauschal-, Grundgebühr oder Einmalentgelt bezeichneten Vergütungspositionen

b. Nutzungsabhängige variable Entgelte im Sinne dieser AGB sind die vom Kunden zu leistenden Zahlungen, deren Höhe sich nach den Bestimmungen der Einzelverträge nach Bandbreitenverbrauch oder Datenvolumen richtet.

c. Als Leitungs- und Kommunikationskosten im Sinne dieser AGB gelten sämtliche Gebühren, die dem Anbieter von einem Dritten für die Verbindung zwischen dem Anschluss des Kunden und der Infrastruktur des Anbieters in Rechnung gestellt bzw. durch das Verlassen des Netzes des Anbieters und durch den damit verbundenen Übergang auf Einrichtungen Dritter verursacht werden.

d. Unter sonstigen Entgelten im Sinne dieser AGB sind sämtliche übrigen Zahlungen zu verstehen, die der Kunde einmalig oder laufend zu leisten hat, insbesondere für Wartungs- und Serviceleistungen und die nicht zu den in den vorstehenden Absätzen a) bis c) zu zählen sind.

(2) Leitungs- und Kommunikationskosten sind vom Kunden zu tragen. Soweit im Zusammenhang mit der Zugangsverschaffung auf der Seite des Anbieters gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Im Übrigen sind die Bestandteile und die Höhe der vom Kunden zu leistenden Vergütung in den jeweiligen Einzelverträgen geregelt. Etwaige Mehr- oder Sonderleistungen werden – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – gesondert berechnet.

(4) Über die von ihm erbrachten Leistungen erteilt der Anbieter dem Kunden monatliche Abrechnungen.

(5) Die Festentgelte und übrigen Vergütungsbestandteile werden spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung – es sei denn, es ist eine andere Regelung getroffen worden – fällig, ohne dass der Kunde zu Abzügen berechtigt ist.

(6) Ist das Festentgelt nicht für einen vollen Kalendermonat zu entrichten, so wird es zeitanteilig berechnet. Die Höhe des für einen Tag anzusetzenden Entgeltes beträgt je nach betreffendem Monat 1/28, 1/29, 1/30 oder 1/31 des vereinbarten Monatsentgeltes.

Hat der Anbieter zur Erbringung von Leistung an den Kunden noch vor der Vertragsunterzeichnung in Vorleistung zu treten oder hat dies bereits getan, so kann der Anbieter alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten mit Vertragsunterzeichnung vom Kunden verlangen. Gleiches gilt für Vorleistungen, die der Anbieter

dem Anbieter erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen und/oder das Ausmaß der (1) für den Kunden noch vor der Vertragsunterzeichnung gegenüber Dritten erbringt oder bereits erbracht hat.

§ 8 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat der Anbieter einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p.a. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

(2) Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an dem ihm obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Gesamtvergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug kommt.

§ 9 Preisänderung

(1) Der Anbieter behält sich insbesondere im Hinblick auf im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare, wesentliche Veränderungen der Marktlage und/oder Tarifstruktur vor, die in den Einzelverträgen geregelten Preise für die von ihm zu erbringenden Dienste und Leistungen angemessen anzupassen (nachfolgend „Preisänderung“). Der Anbieter wird dem Kunden die Preisänderung rechtzeitig schriftlich, mindestens aber 3 Monate im Voraus, ankündigen, sofern nicht die Parteien im Einzelfall etwas anderes vereinbaren. Im Falle von Preissenkungen wird diese zunächst auf dem Kunden gegebenenfalls gewährte Sonderrabatte angerechnet.

(2) Handelt es sich bei der Preisänderung um eine Preiserhöhung, so hat der Kunde das Recht, der Preiserhöhung innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung fristgerecht und kann eine Einigung nicht erzielt werden, ist jede der Parteien berechtigt, den betreffen Einzelvertrag, deren Regelungsbereich die Preisänderung betrifft, mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Monats zu kündigen, nach dessen Ablauf die Preisänderung Wirksamkeit entfalten soll.

(3) Der Widerspruch nach § 9 Absatz (2) dieses Vertrages ist ausgeschlossen, wenn und soweit die Erhöhung der Preise durch den Anbieter im Zusammenhang mit Gebührenanpassungen durch die vom Anbieter genutzten öffentlichen bzw. vergleichbaren monopolistischen Diensteanbieter steht und sich im Rahmen dieser Gebührenanpassungen hält.

§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen die Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die vom Anbieter zu erbringenden Leistungen, die ihre Grundlagen in verschiedenen Einzelverträgen haben, untrennbar/eng miteinander verbunden sind.

§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich gemäß geltender Gesetze, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.

(2) Wir stellen im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf www.riedel-networks.net ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der unsererseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.

§ 12 Verfügbarkeit der Dienste

(1) Der Anbieter bietet seine Dienste 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Der Anbieter wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

(2) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Anbieter, die vertraglich geschuldete Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, politische Unruhen oder unvorhergesehene Umstände, z.B. Betriebsstörungen, gleich, die dem Anbieter die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch dann, wenn die vorgenannten Behinderungen bei einem der vom Anbieter genutzten Diensteanbieter im Sinne des § 9 Ziffer (3) dieser AGB eintreten. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt im Sinne dieses § 12 Ziffer (2) auftritt.

§ 13 Haftung und Haftungsbeschränkungen

(1) Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wegen der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter im Übrigen nur in Höhe des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Dies gilt insbesondere für solche Schäden, die

a. durch die Inanspruchnahme von Diensten des Anbieters,

b. durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch den Anbieter,

c. durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch den Anbieter,

d. durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten des Anbieters oder a. dadurch entstanden sind, dass der Anbieter die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten nicht durchgeführt hat. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Im Übrigen kann der Kunde nur dann Schadensersatz verlangen, wenn dem Anbieter bzw. dessen gesetzlichen Vertretern, Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Soweit die Haftung des Anbieters hiernach ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des Angestellten, Arbeitnehmers, Mitarbeiters, Vertreters und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, der die Pflichtverletzung begangen hat.

(1) Der Anbieter übernimmt darüber hinaus insbesondere keine Haftung für Inhalte, sofern diese ihm vom Kunden zur Erfüllung der Pflichten des Anbieters aus einzelnen Einzelverträgen überlassen worden sind. Dies gilt auch für Schäden, die aus der Nutzung solcher Inhalte resultieren. Der Kunde versichert, dass die von ihm überlassenen Inhalte freibenutzt und bearbeitet werden können, insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung freizustellen, die sich aus der schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Anbieter oder gegenüber Dritten ergeben, insbesondere von solche Ansprüchen, die auf der Rechtswidrigkeit oder der schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte beruhen.

(3) Der Anbieter haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vor.

(4) Der Anbieter haftet des Weiteren nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzung, höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistungen des Anbieters unterbleiben.

(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Anbieter oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste des Anbieters oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen vertraglichen bzw. gesetzlichen Pflichten und Obliegenheiten schuldhaft nicht nachkommt. Diese Haftung erstreckt sich insbesondere auf den dem Anbieter entstehenden sachlichen und personellen Aufwand sowie sonstige Auslagen.

Gibt der Kunde eine Störungsmeldung gemäß § 5 Ziffer (1) (f) dieses Vertrages ab und ergibt die daraufhin vorgenommene Prüfung durch den Anbieter, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag, so hat der Kunde dem Anbieter die durch diese Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für die Störung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Unterlässt der Kunde die Störungsmeldung gemäß § 5 Ziffer (1) (f) schuldhaft, ist

(1) er dem Anbieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Anbieter infolge der Unterlassung der Störungsmeldung nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, Schadensersatz vom Anbieter zu verlangen.

(2) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den die Ansprüche begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Im Falle der Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit sowie für solche, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder durch fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im Sinne des § 13 Ziffer (1) dieser AGB durch den Anbieter, dessen gesetzliche Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, gilt abweichend hiervon die gesetzliche Verjährungsfrist.

§ 14 Gewährleistung

(1) Dauert eine Störung der Leistungen des Anbieters, die erheblich ist, länger als eine Woche an und wird dabei in der Summe ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als 24 Stunden erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und die Gebühren, die auf eine Vorbestellung verbrauchsabhängiger Leistungen (Bandbreiten) zurückgehen, für die Dauer des tatsächlichen Ausfalls entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn

a. der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Infrastruktur des Anbieters zurückgreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und

b. die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(2) Liegen die Ursachen für den Ausfall von Diensten außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, so ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß § 12 dieser AGB. Die Minderung ist außerdem in dem Fall ausgeschlossen, dass der Anbieter infolge der schuldhaften Unterlassung der Störungsmeldung gemäß § 5 Ziffer (1) (f) durch den Kunden nicht Abhilfe schaffen konnte. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung des Anbieters, sofern sich nicht aus den Regelungen einzelner Einzelverträge bzw. aus § 13 dieser AGB etwas anderes ergibt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen der Einzelverträge, AGB oder sonstiger Dokumente bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(2) Soweit diese AGB bestimmen, dass Willenserklärungen bzw. Mitteilungen schriftlich zu erfolgen haben, wird die Schriftform auch durch Verwendung der Textform, d.h. per Telefax oder per E-Mail, gewahrt.

(3) Die AGB, Zusatzdokumente sowie die Einzelverträge unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

(4) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der AGB nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt der Bestand der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Regelung ersetzt bzw. die Vertragslücke wird mittels einer solchen Bestimmung geschlossen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.

(5) Der Anbieter hat das Recht, den Kunden als Referenzkunden zu benennen, ohne dafür eine Vergütung an den Kunden zahlen zu müssen.

(6) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wuppertal. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die unten genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde:

Riedel Networks GmbH & Co. KG

Landgrafenschloß Butzbach, Westfügel

Schloßstraße 10

33510 Butzbach

Deutschland